Laut einer aktuellen Umfrage will rund die Hälfte der Pkw-Besitzer innerhalb der nächsten drei Jahre ein neues oder anderes Auto kaufen. Dabei sollte auch auf den richtigen Versicherungsschutz geachtet werden.

17.5.2016 (kunid) Für ein neues Auto zahlt ein Durchschnittsverdiener in der Regel zwischen einem bis drei Jahresgehälter. Und auch für einen guten Gebrauchtwagen muss man in der Regel einen fünfstelligen Eurobetrag hinlegen. Ein neu angeschaffter Pkw ist daher zu wertvoll, um im Schadenfall ohne eine finanzielle Absicherung dazustehen.

Laut einer aktuellen Befragung von über 2.000 Autobesitzern, die das Online-Marktforschungs-Institut Mindtake Research GmbH im Auftrag eines Versicherers durchgeführt hat, planen rund 47 Prozent der Befragten, sich innerhalb der nächsten drei Jahre ein anderes Auto anzuschaffen. Vier von zehn möchten einen Gebrauchtwagen und jeweils 30 Prozent der Befragten einen Neuwagen oder ein fast neues Auto kaufen.

Doch wer sich einen neuen oder fast neuen Pkw anschafft und im Schadenfall nicht ausreichend abgesichert ist, büßt unter Umständen in kurzer Zeit den gesamten Kaufpreis oder einen hohen Teil davon ein. Der Geschädigte muss zudem die möglichen Reparaturkosten bei einem Teilschaden seines Wagens oder die Kosten für einen Ersatzwagen, falls er nach einem Totalschaden wieder ein Auto benötigt, zusätzlich aus der eigenen Tasche zahlen.

Welcher Kaskoschutz sinnvoll ist

So bleibt bei einem selbst verursachten Unfall, bei einem Unfall, bei dem der Unfallschuldige Fahrerflucht begeht, bei einem Diebstahl des Wagens oder wenn der Pkw durch Hagel, Sturm oder infolge eines Brandes beschädigt oder zerstört wird, der Autobesitzer auf seinen Schaden sitzen. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.

Jeder der ein fabrikneues oder auch teures gebrauchtes Auto kauft, sollte daher neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Denn diese ersetzt Schäden am versicherten Pkw, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden oder wenn der Unfallschuldige nicht zum Schadenersatz herangezogen werden kann, beispielsweise weil er unerkannt flüchtete.

In der Vollkasko-Versicherung ist zudem automatisch die Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko genannt, enthalten. Sie ersetzt Glasbruchschäden sowie Beschädigungen durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Überschwemmung und durch einen Haarwildunfall am versicherten Pkw. Je nach Vereinbarung wird durch die Kasko bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, oder der Neuwert des Autos erstattet.

Marktwert oder Neuwert?

Ist vereinbart, dass nur der Marktwert nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nach einem Kfz-Diebstahl, gezahlt wird, kann dies aufgrund des Wertverlustes gegenüber dem Kaufpreis erhebliche finanzielle Einbußen für den Pkw-Besitzer bedeuten. Denn Neufahrzeuge verlieren häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 30 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Insbesondere Neuwagenbesitzer sollten daher darauf achten, dass in der Vollkasko-Versicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertentschädigung vereinbart ist. Nur dann erhält der Kfz-Besitzer nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls den Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise innerhalb sechs oder zwölf Monaten ab der Erstzulassung des Pkws eingetreten ist.

Tritt ein Schaden später ein, staffelt sich bei vielen Kaskotarifen mit einer vereinbarten Neuwertentschädigung die Entschädigungshöhe je nach Fahrzeugalter bei einem Totalschaden abhängig vom Listen- oder Kaufpreis. Tritt der Schaden zum Beispiel zwischen dem siebten bis zwölften Monat nach der Erstzulassung ein, würden einige Versicherer je nach Vereinbarung immerhin noch 90 Prozent des Neupreises erstatten.