Wer kein Geld an das Finanzamt verschenken möchte, sollte seine eventuell zu viel gezahlte Steuer mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Eine aktualisierte Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen hilft dabei.

9.2.2015 (kunid) Das Bundesministerium für Finanzen bietet mit dem Ratgeber„Steuerbuch 2015“ für Arbeitnehmer und Pensionsbezieher kostenlos hilfreiche Informationen und Tipps, wie sie ihre Steuerlast mindern können.

Jedes Jahr verschenken zahlreiche Arbeitnehmer insgesamt mehrere Millionen Euro an das Finanzamt, weil sie es versäumen, eventuell zu viel bezahlte Steuern mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung zurückzuholen. Seit einigen Jahren bringt das Bundesministerium für Finanzen dazu regelmäßig einen aktualisierten Ratgeber mit dem Titel „Das Steuerbuch“ heraus, der für die Bürger kostenlos erhältlich ist.

Die aktuelle Broschüre „Das Steuerbuch 2015. Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2014“ ist seit Kurzem als Onlineversion im PDF-Format herunterladbar, kann aber auch als Printversion bestellt werden. In der Regel liegt der Ratgeber zudem bei den Finanzämtern auf.

Kosten und Pauschalbeträge, die die Steuerlast senken

Neben grundlegenden Informationen über die Lohn- und Einkommensteuer, den aktuellen Steuertarif und die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung werden in dem Ratgeber ausführlich auch die Ausgaben und festgelegte Pauschalbeträge beschrieben, die die Steuerlast senken können.

Darunter zählen beispielsweise Absetzbeträge, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben. Unter anderem sind beispielsweise Versicherungsprämien für bestimmte Polizzen wie für eine private Pflegeversicherung, eine Renten- und/oder Ablebensversicherung sowie eine private Unfallversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Zudem enthält das „Steuerbuch“ Musterschreiben für Beschwerde sowie Stundung und Ratenzahlung, des Weiteren Formularmuster und eine Übersicht der Standorte der Finanzämter.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung in Papierform persönlich oder per Post beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt abgeben oder in elektronischer Form per Internet unter FinanzOnline, dem elektronischen Zugang der Finanzverwaltung, einreichen. Die Arbeitnehmerveranlagung kann für die letzten fünf Jahre eingereicht werden. Wer für 2010 noch keine entsprechende Veranlagung beim Finanzamt abgegeben hat, kann dies in 2015 noch tun.