Elektrofahrräder werden immer beliebter – egal ob bei jungen oder auch älteren Nutzern. Wer Wert auf eine ausreichende finanzielle Absicherung legt, sei es bei einem selbst verursachten Unfall oder bei einem Diebstahl seines Gefährts, kann entsprechend vorsorgen.

2.5.2016 (kunid) Nur wer mit einem passenden Versicherungsschutz mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, kann sich sicher sein, nach einem selbst verschuldeten Unfall oder nach einem Diebstahl des Rades nicht selbst für die zum Teil hohen Kosten aufkommen zu müssen.

Wer sich ein Elektrofahrrad, auch Pedelec oder E-Bike genannt, anschaffen möchte, sollte daran denken, sich ausreichend zu versichern. Anderenfalls geht man, sollte das Rad gestohlen werden, leer aus. Zudem muss derjenige, der mit dem Rad – egal ob Fahrrad oder Elektrorad – einen Unfall verursacht, für den dabei entstandenen Schaden mit seinem gesamten Vermögen haften.

Welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, hängt dabei von der Art des Elektrorades ab, denn bestimmte dürfen zum Beispiel nur gefahren werden, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür besteht.

Wann ein Elektrofahrrad als Fahrrad eingestuft ist

Grundsätzlich gilt ein Fahrrad mit Elektromotor, das eine maximale Motorleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern hat, gemäß Paragraf 1 Nummer 2a Kraftfahrgesetz rechtlich als Fahrrad.

Wer eine private Haftpflicht-Versicherung, die häufig auch in einer Haushaltsversicherungs-Polizze inkludiert ist, hat, sollte nachfragen, ob solche E-Bikes oder Pedelecs in den Versicherungsschutz miteingeschlossen sind oder eventuell optional mitversichert werden können.

Denn besteht ein entsprechender Haftpflichtschutz, zahlt der Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden, die man zum Beispiel bei einem selbst verursachten Unfall mit dem Pedelec bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht hat. Besteht keine entsprechende Haftpflichtabsicherung muss der Elektroradfahrer selbst für den Schaden aufkommen, und das kann insbesondere bei Personenschäden die finanzielle Existenz kosten.

Wenn das Rad gestohlen wird

Elektrofahrräder lassen sich in vielen Haushalts-Polizzen teils optional gegen einen Prämienaufschlag auch gegen Diebstahl absichern. Entsprechend den jeweiligen zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen gibt es bei der Versicherungssumme, mit der das E-Rad dann abgedeckt ist, sowie beim Versicherungsumfang je nach Polizze zum Teil deutliche Unterschiede. In manchen Versicherungsverträgen ist das Pedelec nur bis zu einer bestimmten Summe abgesichert.

Auch der Versicherungsschutz gegen Diebstahl kann zum Beispiel nur auf einen abgeschlossenen Fahrradraum im eigenen Zuhause beschränkt sein. Ist man mit dem Rad unterwegs, würde dann kein Versicherungsschutz bei Diebstahl bestehen. Zum Teil können jedoch optional eine höhere Entschädigungsleistung und/oder ein erweiterter Versicherungsumfang vereinbart werden.

Es gibt aber auch eigenständige Fahrrad-, Pedelec- oder E-Bike-Versicherungen. Derartige Polizzen decken je nach Vertragsvereinbarung nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern gegebenenfalls auch Schäden am (Elektro-)Fahrrad, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden, sowie das Haftpflichtrisiko ab.

E-Bikes und S-Pedelecs, für die eine Kennzeichentafel notwendig ist

Einen ganz anderen Versicherungsschutz benötigen Elektrofahrräder, die einen Elektromotor mit mehr als 600 Watt und/oder eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 Stundenkilometern haben, denn sie gelten als Krafträder beziehungsweise als Moped. Dementsprechend gilt für das Fahren solcher E-Bikes und S-Pedelecs eine entsprechende Ausweis- und Helmpflicht. Zum Beispiel sind ein Führerschein der Klasse AM, eine Kennzeichentafel sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche mit dem versicherten Elektrorad bei anderen zum Beispiel durch einen verschuldeten Unfall verursacht wurden. Außerdem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab. Eine private Haftpflichtversicherung deckt im Übrigen Unfallschäden, die mit Krafträdern verursacht werden, in der Regel nicht ab.

Der Diebstahlschutz eines als Kraftrad eingestuften Elektrorades ist über eine Kaskoversicherung möglich, die auch leistet, wenn das versicherte Rad beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel beschädigt wird. Eine für diese Elektroräder notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung sowie, wenn gewünscht, eine Kaskoversicherung bieten diverse Kfz-Versicherer an.

Hier geht es zum Online-Rechner Fahrradversicherung: