Wie zu Hause sollte man auch auf Reisen einige Medikamente griffbereit haben, um gesundheitliche Beschwerden schnell behandeln zu können. Chronisch Kranke sollten ihre notwendigen Arzneien ebenfalls dabeihaben. Worauf dabei zu achten ist.

3.8.2015 (kunid) 15.6.2015 (verpd) Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafte Insektenstiche, es gibt zahlreiche, plötzlich eintretende Gesundheitsbeschwerden, die einem den Urlaub vermiesen können. Eine sinnvoll ausgestattete Reiseapotheke kann dafür sorgen, dass solche Unpässlichkeiten nur von kurzer Dauer sind. Chronisch Kranke sollten grundsätzlich ihre benötigten Medikamente in ausreichender Menge mitführen, da sie sich nicht sicher sein können, dass sie im Ausland die gleichen Arzneimittel wie in Österreich erhalten.

Nicht alle Reiseländer bieten eine gleich gute Gesundheitsversorgung wie hierzulande. Je nach Ziel und Art der Reise sowie den eventuell bereits bestehenden Gesundheitsbeschwerden sollten Urlauber deshalb eine sinnvoll und ausreichend ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen und sie entsprechend den Herstellervorgaben lagern.

Typische Reisebeschwerden

Laut Österreichischer Apothekerkammer sollten beispielsweise Medikamente und Mittel gegen typische Reisebeschwerden wie Durchfall, Fieber, Sonnenbrand, Reiseübelkeit und Insektenstiche mitgenommen werden. Bei Reisen in südliche Länder kann es aufgrund der Hitze sinnvoller sein, statt Zäpfchen lieber Medikamente in Form von Säften, Tabletten, Pulver oder Tropfen mitzuführen.

Kleinere Verletzungen, eine Erkältung sowie Kopf- oder Zahnweh sind auch im Urlaub denkbar. Neben Erkältungs- und Schmerzmitteln gehören daher auch Verbandsmaterialien wie Mullbinden, Pflaster und Wundkompressen, aber auch Wunddesinfektionsmittel, eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken ins Reisegepäck.

Gesundheitsexperten empfehlen zudem die Mitnahme von Arzneimitteln gegen Lippenherpes, ein mildes Abführmittel gegen Verdauungsprobleme und Medikamente gegen Sodbrennen und Allergien, ein Fieberthermometer, ein abschwellendes Nasenspray und Augentropfen gegen trockene Augen. Eine Zusammenstellung, was grundsätzlich in eine Reiseapotheke gehört, zeigt eine kostenlos herunterladbare Checkliste der Österreichischen Apotkekerkammer.

Was Frauen und chronisch Kranke beachten sollten

Wer täglich Medikamente wie die Verhütungspille oder Insulin für Diabetiker einnehmen muss, sollte darauf achten, dass er ausreichend viel davon im Handgepäck mitnimmt, falls der Koffer verloren geht. In einigen Fällen, wie bei großen Mengen von Medikamenten oder bei bestimmten Betäubungsmitteln, ist es wichtig, sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von einem Arzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen zu lassen.

Dies vermeidet Missverständnisse bei einer Zollkontrolle und Probleme bei der Einreise in ein anderes Land. Jeder, der beispielsweise ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigt und maximal 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens verbringt, muss eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen.

Die Bescheinigung muss vor Reiseantritt beglaubigt werden. „Für Reisende mit Wohnsitz in Österreich ist die Ausstellung einer von der Bezirksverwaltungs-Behörde des Hauptwohnsitzes zu beglaubigenden Bescheinigung über die ordnungsgemäße Verschreibung vorgesehen, um allfällige Beanstandungen und Probleme auszuschließen“, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ein Vordruck dieser Bescheinigung kann beim Bundeskanzleramt online heruntergeladen werden.

Andere Staaten, andere Regeln

Liegt das Urlaubsziel außerhalb der Länder des Schengener Abkommens, wie zum Beispiel in Russland oder in afrikanischen, amerikanischen oder asiatischen Staaten, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden. In manchen Ländern ist die Menge der Medikamente, die eingeführt werden darf, begrenzt. Für einige Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel kann eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder ein generelles Einfuhrverbot vorliegen.

Informationen dazu gibt es unter anderem im Webauftritt des Außenministeriums sowie bei den jeweiligen diplomatische Vertretung des Urlaubslandes in Österreich. Die entsprechenden Kontaktadressen sind auf der Internetseite des Außenministeriums zu finden. Prinzipiell ist es nach Angaben von Rechtsexperten ratsam, sich insbesondere bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen und beglaubigen zu lassen, die Angaben zur Wirkstoffbezeichnung des Medikamentes, zu Dosierungen und Reisedauer enthält.

Für den Fall, dass man nicht abklären kann, ob und in welcher Menge ein Medikament in das Urlaubsland eingeführt werden darf, erklärt das BMG: „Im Zweifelsfall ist von der Mitnahme – insbesondere suchtgifthaltiger Arzneimittel – auf solchen Reisen im Hinblick auf mögliche Probleme abzuraten.“ Mehr Details zum Thema „Mit Medikamenten verreisen“, können auf den Webseiten des BMG wie zum Beispiel unter www.gesundheit.gv.at, dem öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs, und online bei der Österreichischen Apothekerkammer abgerufen werden.