Laut den aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Justiz werden in Österreich jeden Tag durchschnittlich rund 10.000 Streit- und Straffälle vor einem Gericht verhandelt. Wie der Einzelne sich vor dem Kostenrisiko schützen kann.

29.3.2016 (kunid) Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz wurden alleine 2015 über 3,6 Millionen Geschäftsfälle vor den verschiedensten Gerichten verhandelt. Jeder Betroffene, der selbst sein Recht gerichtlich einfordern muss oder dem vor Gericht vorgeworfen wird, Gesetze missachtet zu haben, unterliegt einem hohen Kostenrisiko. Denn je nach Gerichtsart oder Ausgang des Verfahrens kann es sein, dass der Kläger oder Beklagte die Prozesskosten, wie Gerichts-, eigene oder gegnerische Anwalts- und möglicherweise auch Sachverständigen-Kosten, komplett oder zum Teil selbst tragen muss.

2015 landeten nach der aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Justiz mehr als 3,6 Millionen Geschäftsfälle vor den unterschiedlichsten Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Im Detail handelte es sich hier um etwa 520.000 Zivilsachen, 571.000 Außergerichtssachen, wie erb- und familienrechtliche Streitigkeiten, 703.000 Geschäftsfälle, die das Grund- oder Firmenbuch betreffen, und 975.000 Exekutionsverfahren, wie gerichtlich durchgesetzte Pfändungen. Des Weiteren waren es circa 632.000 Strafsachen, 24.000 Insolvenzverfahren und 30.000 Geschäftsfälle bezüglich Rechtsmitteln in Zivilsachen und 119.000 Rechtsmittel in Strafsachen.

Das Kostenrisiko

Das Kostenrisiko für den jeweiligen Betroffenen, ob Kläger oder Beklagter, kann immens sein. Denn in vielen Fällen muss der Betroffene die Prozesskosten teilweise oder ganz übernehmen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Betroffene den Prozess verloren hat, wenn er schuldig gesprochen wurde oder auch wenn ein Vergleich mit dem Prozessgegner vereinbart wurde.

Dabei gilt in vielen Fällen, je höher der Streitwert, desto höher ist das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Und auch wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, muss man für eine gute Verteidigung ebenfalls mit hohen Kosten rechnen. Dieses Prozesskostenrisiko lässt sich jedoch durch eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung absichern.

Eine derartige Polizze übernimmt zum Beispiel die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten, um das Recht des Versicherten wie Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall als Fußgänger oder Radfahrer gegen den Unfallverursacher durchzusetzen.

Der passende Kostenschutz

Doch auch die Verteidigung vor Gericht, wenn dem Versicherten ein fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird, kann mitversichert sein. Selbst Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, mit Sozialversicherungen, rund um Steuerangelegenheiten oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang abgesichert.

Rechtsschutz-Polizzen gibt es für verschiedenste Situationen und Lebensbereiche, wie für den Privat- und Berufsbereich, für Kfz-Lenker und -Besitzer sowie für Mieter, Vermieter oder Immobilienbesitzer. Für Manager, Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen, die je nach Vereinbarung ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken.

Im Übrigen bieten Versicherer auch vergünstigte Kombi-Polizzen an. So können beispielsweise alle Personen einer Familie in einer Rechtsschutz-Polizze für den privaten und beruflichen Bereich sowie als Lenker und Besitzer eines Pkw abgesichert werden.

Zuerst Leistungszusage einholen

Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, sind nicht alle Rechtsstreitigkeiten versicherbar. So gibt es normalerweise keine Rechtsschutzdeckung für die Verteidigung einer nachweislich vorsätzlich begangenen Straftat.

Zudem sind für bestimmte Rechtsschutzbereiche wie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder bei Vertragsangelegenheiten Wartezeiten von bis zu drei Monaten ab Vertragsbeginn üblich. Damit soll verhindert werden, dass ein Versicherungsvertrag nur abgeschlossen wird, weil der Schadenfall schon absehbar ist und das Prinzip der Solidarität der Versicherten-Gemeinschaft unterlaufen wird.

Um sicherzugehen, dass die Rechtsschutz-Versicherung die Kosten abdeckt, ist es wichtig, dass man beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Polizze vorlegt, damit der Anwalt eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. Mehr Informationen, was eine Rechtsschutz-Versicherung leistet, welche Personen wie Lebenspartner oder Kinder kostenfrei in einer Police mitversichert werden können und welcher individuelle Schutz sinnvoll ist, gibt es beim Versicherungsfachmann.