(kunid) Wer einen Schaden anrichtet, auch wenn es nur versehentlich geschieht, muss laut Gesetz dafür haften. Wird dabei beispielsweise jemand verletzt, können die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen an den Schadenverursacher schnell im fünf- oder sechsstelligen Betrag liegen. Dies wäre für die meisten ein finanzielles Desaster. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung – die entweder als eigenständige Polizze oder im Rahmen einer Haushaltsversicherung mitversichert werden kann – lässt sich dieses Kostenrisiko für wenig Geld absichern.
Keiner ist davor gefeit, dass er versehentlich einen anderen schädigt. Egal, ob man während eines Restaurantbesuches versehentlich das Smartphone eines Gastes beim Vorbeigehen vom Tisch herunterwirft oder beim Besuch eines Freundes ein Glas Rotwein auf dessen Teppich verschüttet. Laut Gesetz haftet nämlich jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe.
Besonders teuer wird es für den Schadenverursacher, wenn er beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer durch eine Unaufmerksamkeit einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Person verletzt wird. In diesem Fall muss der Unfallverursacher nicht nur ein eventuell gefordertes Schmerzensgeld und die notwendigen medizinischen Behandlungskosten zahlen, sondern beispielsweise auch die durch den Unfall verursachten dauerhaften Einkommensausfälle übernehmen.
Kostenschutz und Abwehr unberechtigter Forderungen
Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung, die entweder als eigene Polizze abgeschlossen oder in einer Haushaltsversicherung teils gegen Aufpreis mitversichert werden kann, nimmt dem Versicherten solche finanziellen Risiken bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab.
Hat ein Versicherter versehentlich einen Schaden verursacht, sind durch einen solchen Privathaftpflichtschutz zum einen die berechtigten Schadenersatzansprüche abgesichert und zum anderen werden aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen abgewehrt. Sollte dazu ein Rechtsstreit notwendig sein, trägt der Privathaftpflicht-Versicherer beispielsweise die dabei anfallenden Prozesskosten.
Viele ältere Haftpflicht-Polizzen oder Haushalts-Versicherungen mit Haftpflichtschutz haben jedoch zu niedrige Versicherungssummen (Deckungssummen) für mögliche Haftpflichtschäden. Nachdem im Schadenfall eine unbegrenzte Haftung besteht, gilt bei der Versicherungssumme: je höher, desto besser. Beträgt die vereinbarte Versicherungssumme in der vorhandenen Polizze eine Million Euro oder weniger für Personen- und Sachschäden, sollte dieser Vertrag nach Möglichkeit geändert werden.
Als Privatperson in diversen Bereichen abgesichert
Je nach Vereinbarung bietet eine Privathaftpflicht-Versicherung, egal ob als Einzelpolizze oder im Rahmen einer Haushalts-Polizze Versicherungsschutz für eine einzelne Person, für ein Ehepaar oder auch für eine komplette Familie mit minderjährigen Kindern. Selbst ein unverheirateter Lebenspartner und/oder erwachsene Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise Schäden, die der Versicherte als Privatperson, zum Beispiel als Fußgänger, beim Radfahren, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursacht. In einigen Polizzen können zudem Risiken, die nicht immer durch eine Standarddeckung abgesichert sind, zum Teil gegen Aufpreis mitversichert werden. Versicherbar sind so zum Beispiel Schäden, die man einem Verwandten zufügt, oder auch Mietsachschäden, also Schäden, die man versehentlich an gemieteten Räumlichkeiten verursacht.
Auch sogenannte Tätigkeitsschäden, also Schäden, die man zum Beispiel bei der Benutzung oder Bearbeitung von Dingen eines anderen anrichtet, sind optional versicherbar. Ein solcher Tätigkeitsschaden liegt beispielsweise vor, wenn einem ein Freund seine Digitalkamera gibt, damit man Bilder darauf ansehen kann, das Gerät beim Anschauen jedoch versehentlich herunterfällt und es beschädigt wird. Mehr Details, wen und was eine Privathaftpflicht-Versicherung absichert und worauf im Schadenfall zu achten ist, erklärt ein Versicherungsfachmann.