Eine plötzlich auftretende Krankheit, ein Unfall oder sonstige Gründe können dafür sorgen, dass eine Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden muss. In fast allen Fällen bleibt der Reisende ohne eine passende Absicherung auf den Storno- oder Reiseabbruchkosten sitzen.
9.5.2016 (kunid) Die Vorfreude auf eine geplante Reise ist normalerweise groß. Umso ärgerlicher ist es, wenn die gebuchte Urlaubsreise aus irgendeinem Grund nicht angetreten werden kann oder nach wenigen Tagen abgebrochen werden muss. Besonders bitter wird es für den verhinderten Reisenden, wenn er dennoch den Reisepreis ganz oder teilweise bezahlen muss. Damit wenigstens das Kostenrisiko möglichst klein ist, empfiehlt sich eine entsprechende Absicherung, die bereits für wenige Euro zu haben ist.
Muss eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen desjenigen, der die Reise gebucht hat, abgesagt werden, steht dem Reiseveranstalter je nach Vereinbarung und Zeitpunkt der Reisestornierung dennoch ein Teil oder sogar der komplette Betrag des Reisepreises zu. Dies gilt auch dann, wenn eine mehrtägige Reise zwar angetreten wird, aber diese beispielsweise wegen einer Krankheit des Reisenden abgebrochen werden muss. Bei einem Reiseabbruch können zudem noch zusätzliche Kosten zum Beispiel für die außerplanmäßige Rückreise per Flugzeug hinzukommen.
Persönliche Gründe für eine Stornierung oder einen Abbruch einer Reise gibt es viele. Darunter zählen zum Beispiel ein Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit des Reisenden oder eines nahen Familienmitglieds, der Tod eines nahen Angehörigen, ein unerwarteter Jobverlust oder auch ein Brand oder ein Sturm, der die Wohnung des Reisenden stark beschädigt. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen an, damit man sich zumindest vor den finanziellen Belastungen einer Reisestornierung oder eines Reiseabbruches schützen kann.
Stornierung einer Reise
Wer zeitnah zur Reisebuchung eine Reiserücktritts- oder Reisestorno-Versicherung abgeschlossen hat, erhält die anfallenden Reisestornokosten, wenn die Reise vom Versicherten aufgrund eines versicherten Grundes nicht angetreten werden konnte, je nach Vereinbarung ganz oder teilweise zurückerstattet. Versicherbare Risiken sind unter anderem ein Unfall, eine unerwartete schwere Krankheit, eine Impfunverträglichkeit oder das Ableben des Reisenden oder eines nahestehenden Familienmitglieds.
Auch die Kosten für eine nicht angetretene Reise infolge eines erheblichen Schadens an der Wohnung oder am Hausrat des Reisenden, zum Beispiel durch Brand, Einbruch-Diebstahl oder durch eine Naturkatastrophe, kann versichert werden.
In manchen Polizzen sind je nach Vereinbarung auch weitere Stornogründe versichert. Manche Versicherer übernehmen zum Beispiel die Stornokosten, wenn die Reise aufgrund eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes durch die Kündigung des Arbeitgebers oder einer Einreichung einer Scheidungsklage durch den Partner kurz vor der gemeinsamen Reise storniert wird.
Abbruch einer bereits angetretenen Reise
Eine Reiseabbruch-Versicherung übernimmt dagegen den Reisepreis für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie anfallende Rückreisekosten, wenn ein Reisender eine bereits angetretene Reise vorzeitig wegen einer versicherten Ursache abbrechen muss.
In einer solchen Polizze können oft die gleichen Risiken wie bei einer Reiserücktritt-Versicherung abgesichert werden. Manche Polizzen übernehmen auch die Kosten eines Reiseabbruchs, wenn aufgrund eines während der Reise eingetretenen Ereignisses die körperliche Sicherheit am Urlaubsort gefährdet ist und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres eine entsprechende Reisewarnung ausgibt.
Die Reiserücktritts- oder die Reiseabbruch-Versicherung gibt es in der Regel als Kombination in einem Versicherungsvertrag. Mit einer solchen Polizze lässt sich entweder als Einmalversicherung eine bestimmte Reise oder als Dauervertrag alle während der Dauer des Versicherungsschutzes gebuchten Reisen bis zu einem vereinbarten Reisepreis je Reise absichern.
Zeitnah zur Reisebuchung
Grundsätzlich sollte eine Reiserücktritts- und/oder -abbruch-Versicherung zeitnah zur Reisebuchung, am besten am gleichen Tag, abgeschlossen werden. Denn ein Versicherungsschutz wird häufig nur direkt ab Vertragsabschluss gewährt, wenn zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn maximal ein in den Versicherungs-Bedingungen genannter Zeitraum (Abschlussfrist), zum Beispiel drei Tage, nicht überschritten wird.
Liegt die Reisebuchung bereits längere Zeit zurück, kann eine Karenzfrist, in der kein Versicherungsschutz besteht, zum Beispiel zehn Tage nach Versicherungsabschluss, vereinbart sein.
Wird die Reise selbst erst kurz vor Reiseantritt gebucht, muss die Reiserücktritts- und/oder -abbruch-Police zeitnah zur Reisebuchung, je nach Versicherer zum Beispiel am gleichen Tag oder maximal am Folgetag abgeschlossen werden, damit Versicherungsschutz besteht.