Wer ein älteres Haus auf den heutigen technischen und energetischen Stand bringt, sollte auch den Versicherungsschutz anpassen, damit im Schadenfall die Absicherung stimmt.

1.6.2015 (kunid) Ein schadhaftes Dach, zu dünne oder rissige Wände, ein abgeplatzter Wandputz, fehlende Abdichtungen und/oder ein mangelhafter Wärmeschutz, das sind nur einige Probleme, die ein älteres Haus mit sich bringen kann. Entsprechende Sanierungsarbeiten sorgen für einen Werterhalt und zahlen sich durch einen niedrigeren Energiebedarf beim Heizen aus. Allerdings können dadurch auch neue Risiken und geänderte Gebäudewerte entstehen, die entsprechend abgesichert gehören.

Es gibt zahlreiche Maßnahmen, um ein älteres Haus zu modernisieren: von der Instandsetzung schadhafter Mauern, Verputze und Bedachungen über den Ersatz alter Heizkessel und Öfen durch moderne Heizanlagen und den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung bis hin zur Dämmung einzelner Gebäudeteile oder des ganzen Hauses.

Jeder, der sein Haus sanieren möchte oder muss, sollte sich für die Zeit der Umbaumaßnahmen, aber auch danach, besonders absichern, um im Ernstfall nicht ein finanzielles Desaster zu erleben.

Gefahrerhöhung durch Baugerüst und Co.

Grundsätzlich kann es bei Sanierungs- und Umbauarbeiten zu sogenannten Gefahrerhöhungen kommen. Ein aufgestelltes Baugerüst erleichtert es beispielsweise Einbrechern, in die oberen Stockwerke eines Hauses einzudringen. Eine bei Dacharbeiten verwendete provisorische Dacheindeckung hält einem Sturm in der Regel nicht so stand wie eine normale Dacheindeckung.

Kommt es infolge einer solchen Gefahrerhöhung zu einem beziehungsweise zu einem höheren Schaden, muss der Eigenheim- oder Haushaltsversicherer unter Umständen nicht zahlen. Denn entsprechend den meisten Versicherungs-Bedingungen ist der Versicherungskunde verpflichtet, solche Änderungen der Risikoverhältnisse dem Versicherer mitzuteilen. Geschieht dies nicht, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die vertraglichen Obliegenheiten verletzt wurden, und im Schadenfall die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Damit es nicht so weit kommt, sollten Versicherte bei vorübergehenden oder dauerhaften Änderungen der Risikoverhältnisse stets ihren Versicherer informieren. Unter Umständen verlangt der Versicherer für die Gefahrerhöhung einen Prämienzuschlag. Das dürfte aber leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Zusätzliche Risiken während …

Bauherren können aber auch für alle Gefahren haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen – egal ob herunterfallende Bauteile einen vorbeigehenden Passanten treffen oder nicht ordnungsgemäß abgesichertes Baumaterial auf dem Gehweg zu einem Unfall führt. Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.

In manchen bestehenden Eigenheimversicherungen ist die Bauherrenhaftpflicht für kleinere Bauvorhaben oftmals inkludiert. Die Höhe der versicherten Bausumme ist in der Regel den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. Ist die Bausumme der geplanten Sanierung jedoch höher als das in einer solchen Polizze abgesicherte Bauvorhaben, besteht kein Versicherungsschutz. Dann wird eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Polizze benötigt.

Auch wer eine gemietete Wohnung renoviert und beispielsweise die Wasserleitung anbohrt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Ob bei einer bestehenden Haushalts- oder Privathaftpflicht-Versicherung ein entsprechender Haftpflichtschutz enthalten ist, der für derartige Schäden aufkommt, sollte beim Versicherungsvermittler nachgefragt werden.

… und nach der Sanierung

Doch nicht nur während, auch nach der Sanierung gilt es auf den passenden Versicherungsschutz zu achten. Ist die Sanierung abgeschlossen, kann beispielsweise ein Wärmedämmverbundsystem, umgangssprachlich auch Vollwärmeschutz genannt, oder eine angebaute Solaranlage den Wert des Hauses erhöhen.

Wird diese Sanierungsmaßnahme nicht der bestehenden Eigenheim- oder Wohngebäude-Versicherung gemeldet, kann es leicht zur Unterversicherung kommen. Das ist dann der Fall, wenn der Wert des Gebäudes nach der abgeschlossenen Sanierung höher ist als die bisher vereinbarte Versicherungssumme. Besteht eine Unterversicherung, wird die Schadenleistung entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil berechnet.

Um Absicherungslücken zu vermeiden, ist es generell ratsam noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten mit einem Versicherungsfachmann zu sprechen, welcher Versicherungsschutz geändert oder zusätzlich benötigt wird.