Tierhalter, die mit ihrem Hund oder ihrer Katze ins Ausland reisen möchten, sollte sich lange vor dem Reisetermin um die dafür notwendigen Dokumente und Impfungen kümmern. Zudem sollte abgeklärt werden, ob der geliebte Vierbeiner überhaupt ins Zielland mit einreisen darf.

11.5.2015 (kunid) Die Einreise mit einem Haustier in ein anderes Land ist in vielen Fällen nicht so einfach. In einige Länder dürfen bestimmte Tiere und Hunderassen nicht oder nur, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen, mit über die Landesgrenze genommen werden. Beispielsweise sind in manchen Ländern bestimmte Impfungen vorgeschrieben. Innerhalb der Europäischen Union darf ein Hund oder eine Katze unter anderem nur in ein anderes EU-Land mitgebracht werden, wenn ein sogenannter EU-Heimtierausweis mitgeführt wird.

Seit 2004 gelten diverse Tiergesundheits-Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen von einem in ein anderes EU-Land. Unter anderem müssen die Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet und spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft sein. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind, mitgeführt werden. Der EU-Heimtierausweis wird in der Regel vom Tierarzt ausgestellt.

Zwar gibt es seit Ende 2014 einen neuen EU-Heimtierausweis, allerdings bleibt auch ein alter Pass, solange das Tier lebt, gültig. Der neue Ausweis unterscheidet sich vom bisherigen nur dadurch, dass innerhalb des Passes einige Angaben mehr, wie die Kontaktdaten des Tierhalters und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat, mit der jeweiligen Unterschrift vorhanden sein müssen.

Wohin Hunde nicht dürfen

Selbst wenn ein EU-Heimtierausweis vorhanden ist, darf auch innerhalb Europas nicht jede Hunderasse in jedes Land einreisen. Bestimmte als gefährlich geltende Hundearten wie Pitbull Terrier dürfen beispielsweise nicht nach Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Kroatien oder Ungarn mitgenommen werden.

Und selbst wenn eine Mitnahme möglich ist, gibt es diverse Einreiseformalitäten, wie vorgeschriebene Impfungen, ein notwendiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder Behandlungen zum Beispiel gegen Bandwürmer, die es zu beachten gibt.

In Irland, Malta, Finnland und Großbritannien gibt es besondere Anforderungen, die hinsichtlich antiparasitären Behandlungen, insbesondere im Hinblick auf Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) zu beachten sind, um einreisen zu können.

Von Quarantäne bis zum Leinenzwang

Möchte man in ein Nicht-EU-Land einreisen, gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Manche Länder verlangen bei der Einreise beispielsweise eine mehrtägige Quarantäne für Hunde und sind daher als Urlaubsziel für Hundebesitzer, die ihr Tier mitnehmen wollen, nur wenig geeignet. In Taiwan gibt es zum Beispiel eine 21-tägige, in Island eine 30-tägige, in Australien eine 30- bis 115-tägige, in Hawaii bis zu 120-tägige und in Japan sogar eine bis zu 180-tägige Quarantäne für Hunde.

Werden die Einreisebedingungen eines Urlaubslandes nicht erfüllt, kann es zur Zurückweisung an der Grenze kommen. Neben einem Bußgeld für den Tierhalter kann dem Haustier eine längere Quarantäne oder sogar die Tötung drohen.

Prinzipiell ist es also wichtig zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Ausreise möglich ist, aber auch, was man beim Halten eines Hundes im gewünschten Reiseziel beachten sollte. In einigen Urlaubsländern bestehen nämlich zum Teil auch auf Regionen begrenzte Anordnungen, die den Halter zum Mitführen einer Leine verpflichten oder die einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang vorschreiben. Eine Leinenpflicht gibt es zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden. Eine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt in Portugal.

Nicht jedes Haustier verträgt ein anderes Klima

Darüber hinaus sollte bei der Auswahl des Reiseziels die Gesundheit des Tieres berücksichtigt werden, denn ein gemäßigtes Klima bekommt dem Hund beispielsweise meist besser als südliche Hitze oder tropische Schwüle.

Zudem übertragen in manchen Urlaubsregionen unter anderem Insekten wie Zecken oder Fliegen verschiedene Infektionskrankheiten, die für den Hund tödlich sein können. Je nach Vertragsvereinbarung bietet eine private Tierkranken-Versicherung im Übrigen auch während einer Urlaubsreise ins Ausland Versicherungsschutz.

Umfassende Informationen zu den Einreisebedingungen gibt es im Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), beim behördenübergreifenden Webportal www.help.gv.at sowie im Webauftritt der Europäischen Kommission. Fragen zum Thema können in der Regel auch vom Tierarzt und/oder von der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde des gewünschten Reiselandes beantwortet werden.