In vielen Lieferwagen und Monteursfahrzeugen werden zum Teil hochpreisige Güter transportiert. Wird der Kfz-Inhalt bei einem Unfall beschädigt oder einem Kfz-Einbruchdiebstahl gestohlen, wird der Schaden durch die Kfz-Kasko nicht ersetzt. Es gibt jedoch eine Absicherungsmöglichkeit.
5.9.2016 (kunid) Unternehmen, deren Firmenfahrzeuge teure Güter mit sich führen, benötigen für eine umfassende Absicherung nicht nur einen Kfz-Kaskoschutz, da damit ausschließlich das Fahrzeug selbst sowie die fest mit dem Kfz verbauten Teile versichert sind. Eine Auto-Inhaltsversicherung dagegen leistet, wenn der übrige Inhalt aufgrund bestimmter Risiken beschädigt wurde.
Die meisten Unternehmen haben für ihre Firmenfahrzeuge neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- auch eine optionale Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Denn viele Dienstfahrzeuge sind geleast und die Leasinggeber schreiben in der Regel eine Vollkasko vor. Außerdem bleibt durch den Vollkaskoschutz ein Schaden auch an einem hochpreisigen, neuwertigen Fahrzeug für die Firma kalkulierbar.
Doch eine Vollkaskoversicherung bietet ausschließlich eine Absicherung des Firmenfahrzeugs und der mit ihm verbauten Teile wie ein fest installiertes Navigationsgerät. Güter, die im Fahrzeug mitgeführt werden, wie beispielsweise Werkzeuge und Ersatzteile bei vielen Monteursfahrzeugen oder Waren bei Auslieferungswagen, sind über eine Kaskoversicherung jedoch nicht geschützt.
Wenn mitgeführte Güter beschädigt oder geklaut werden
Doch auch die im Firmenfahrzeug mitgeführten Güter können bei einem Unfall, bei Raub, bei einem Einbruch-Diebstahl oder durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und sonstige höhere Gewalt beschädigt werden oder abhandenkommen.
Eine Absicherung ist diesbezüglich mit einer Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrs-Versicherung genannt, möglich. Wenn in der Polizze vereinbart, werden sogar Schäden an den mitgeführten Gütern, die beim Be- und Entladen entstehen, übernommen.
Bei vielen Polizzen besteht der Versicherungsschutz für Einbruch-Diebstahl-Schäden oder bei einer Schädigung durch Unterschlagung des Fahrzeugs für die Zeit, in der sich das Fahrzeug tagsüber, beispielsweise zwischen 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder 24.00 Uhr in Betrieb befindet. In manchen Versicherungsverträgen kann optional vereinbart werden, dass auch diese Risiken rund um die Uhr abgesichert sind. Zum Teil können auch Fahrten ins Ausland gegen einen Prämienzuschlag mitversichert werden.