Wer die Matura in der Tasche hat und ein Studium beginnen möchte, sollte sich auch über den eigenen Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn obwohl ein Student über bestehende Versicherungspolizzen der Eltern gegen diverse Risiken abgesichert sein kann, trifft das nicht auf alles zu.

5.9.2016 (kunid) Auch Studenten sind nicht davor gefeit, dass sie durch ein Missgeschick einen anderen schädigen oder dass sie selbst oder ihr Eigentum beispielsweise aufgrund eines Unfalles oder anderer Gefahren geschädigt werden. Daher ist eine finanzielle Absicherung möglicher Risiken notwendig, damit nicht bereits in jungen Jahren durch ein Unglück die finanzielle Existenz auf dem Spiel steht.

Je nach Alter, Berufsstand, Einkommen oder Wohnsitz eines Kindes bleibt es auch nach der Volljährigkeit in einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert. Dies gilt auch für Studenten. Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen nicht mehr gegeben, benötigt ein Student eigene Versicherungspolizzen, um zum Teil existenzbedrohende Risiken finanziell abzusichern.

Gesetzlicher Unfallschutz

Im Rahmen der studentischen Tätigkeit unterliegen Studenten automatisch einem gesetzlichen Unfallschutz. Dieser gilt aber nicht für Unfälle in der Freizeit. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) bietet in Zusammenarbeit mit einem Versicherer zudem eine ÖH-Studierenden-Versicherung an. Allerdings deckt diese nur einen kleinen Teil der Risiken, die durch einen Unfall entstehen können, ab.

Der hier gewährte Haftpflicht- und Unfallschutz gilt nämlich nur für Versicherungsfälle, die sich in allen Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule auf dem direkten Weg dorthin sowie bei Veranstaltungen der ÖH und im Rahmen des Studiums ereignen. Ausgenommen sind zudem Haftpflichtschäden, die der Versicherte im Rahmen seines Studiums in den USA, Kanada oder Australien verursacht. Für alle Bereiche außerhalb des Studiums, also zum Beispiel für Haftpflicht- oder Unfallschäden in der Freizeit, besteht kein Versicherungsschutz.

Im Gegensatz dazu bietet die private Versicherungswirtschaft mit der privaten Unfallversicherung eine Lösung an, die rund um die Uhr Versicherungsschutz bietet. Damit lässt sich sicherstellen, dass eine unfallbedingte Behinderung nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten führt.

Privathaftpflicht-Absicherung ist unverzichtbar

Eine Privathaftpflicht-Versicherung als Einzelpolizze oder im Rahmen einer Haushaltsversicherung kommt unter anderem auch für die in der Freizeit und beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr fahrlässig verursachten Schäden des Versicherten auf. Einige Versicherer bieten auch Privathaftpflicht-Polizzen mit einem weltweiten Versicherungsschutz.

Prinzipiell ist eine private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder – auch ein Student – haben sollte. Denn jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflicht-Polizze ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

In einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung der Eltern, die zum Beispiel in einer Haushaltspolizze inkludiert sein kann, bleibt ein Kind auch als Student so lange kostenlos mitversichert, solange es das in den Versicherungs-Bedingungen festgelegte Alter nicht erreicht hat. Eine kostenlose Mitversicherung in einer Haushaltsversicherung ist oftmals für Kinder bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich.

Mitversicherung in der Haushaltspolizze der Eltern

Eine weitere Voraussetzung für eine Mitversicherung der Kinder bei den Haushaltspolizzen der Eltern ist, dass sie noch bei den Eltern wohnen und über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen beziehungsweise noch in der Ausbildung sind. Sobald das Kind jedoch seine erste Ausbildung, also entweder eine Lehre oder ein Studium beendet hat, entfällt die kostenlose Mitversicherung – und zwar auch vor der festgelegten Altersgrenze. Spätestens dann benötigt der Nachwuchs eine eigene Privathaftpflicht-Polizze oder den Haftpflichtschutz im Rahmen einer eigenen Haushalts-Versicherung.

Einige Versicherer bieten in der Haushaltsversicherung der Eltern teils gegen Aufpreis auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums oder einer Ausbildung woanders wohnt.

Ähnliches gilt auch für eine Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern. Auch hier sind volljährige, unverheiratete Kinder während eines Studiums oder einer Berufsausbildung kostenlos mitversichert, bis sie eine in den Versicherungs-Bedingungen festgelegte Altersgrenze, oftmals das 25. oder 27. Lebensjahr, erreicht haben. In der Fahrzeug- oder Verkehrsrechtsschutz-Versicherung können je nach Vertragsvereinbarung eventuell nur einzelne Fahrzeuge und Fahrer, oder auch die Fahrzeuge aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder sowie alle Familienmitglieder als Fahrer versichert sein.

Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenlose Mitversicherung

Studenten, die noch keine 27 Jahre alt sind, können sich als Studenten in der Regel bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Studenten, die 27 Jahre oder älter sind und für die keine Pflichtversicherung zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit besteht, haben die Möglichkeit, einen Krankenschutz durch eine vergünstigte Selbstversicherung für Studenten mit einer Monatsprämie von aktuell 55,40 Euro zu erlangen. Eine Voraussetzung ist, dass der Student kein Einkommen hat, das über 10.000 Euro im Jahr beträgt.

Studenten, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 415,72 Euro Monatseinkommen ausüben, können anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung für derzeit 58,68 Euro monatlich abschließen. Damit sind sie nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Einen Onlineratgeber zum Thema Selbstversicherung für Studenten bietet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger.

Im Ausland und bei einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit

Wer während des Studiums zeitweise im Ausland studiert, sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur zum Teil oder zum Beispiel außerhalb der EU wie in den USA in der Regel gar nicht leistet.

Grundsätzlich ist bereits für Studenten eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sinnvoll, da sie bei einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit keine oder nur geringe gesetzliche Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeits-Pension erhalten. Zudem gilt hier, je früher eine solche Polizze abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge dafür.

Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch die jeweilige Situation des (angehenden) Studenten analysieren und klären, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen oder bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist.