Normalerweise lässt sich das eigene Inventar wie Möbel oder Kleidung in einer Haushaltsversicherung gegen Brand, Einbruch-Diebstahl und andere Risiken versichern. Doch es gibt Wertgegenstände wie teuren Schmuck oder Münzsammlungen, die einen besonderen Absicherungsbedarf haben.

5.9.2016 (kunid) Wird der Hausrat durch eine versicherte Gefahr, wie Einbruch-Diebstahl oder Brand beschädigt oder kommt abhanden, erstattet eine bestehende Haushaltsversicherung normalerweise den dadurch verursachten Schaden. Je nach Beschädigungsgrad kann das bis hin zum Neuwert gehen. Es gibt jedoch bestimmte Wertsachen, für die laut Versicherungsvertrag eine festgelegte maximale Entschädigungsgrenze, deren Wert unter dem des jeweiligen Gegenstandes liegen kann, gilt. Doch mit einer passenden Polizze lassen sich auch diese Wertgegenstände ausreichend absichern.

In einer Haushaltsversicherung sind üblicherweise Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Lebens, die im Haushalt zu finden sind, wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel, Elektrogeräte, Bücher und Geschirr zum Neuwert versichert. Auch Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere und Briefmarken- und Münzsammlungen sind in einem gewissen Umfang versichert.

Versicherungsschutz besteht in der Regel für Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Sturm und Hagel.

Neuwert oder Zeitwert

Üblicherweise erstattet der Versicherer im Versicherungsfall den Neuwert, also den Wert, der nötig ist, um stark beschädigte oder bei einem Einbruch-Diebstahl geklaute Gegenstände durch neue zu ersetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die vereinbarte Versicherungssumme der Polizze nicht niedriger ist als der Neuwert des gesamten Hausrats. Für Hausratsgegenstände, die durch eine versicherte Gefahr beschädigt werden, aber es sich noch lohnt und möglich ist, diese zu reparieren, werden die Reparaturkosten, sofern sie den Neuwert nicht übersteigen, übernommen.

In vielen Polizzen ist zudem vereinbart, dass statt dem Neu- der Zeitwert erstattet wird, wenn die beschädigten Sachen weniger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungs-Preises wert waren. Der Zeitwert entspricht dem Wert einer Sache unter Berücksichtigung ihres Zustandes und Alter. In manchen Polizzen ist die Ersatzleistung für beschädigte Tapeten, Malereien, Wand- und Bodenbeläge generell auf den Zeitwert begrenzt.

Für Wertsachen gelten andere Entschädigungen

In fast allen Haushaltspolizzen gelten zudem für bestimmte Wertsachen entsprechend den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen festgelegte Entschädigungsgrenzen, die zum Beispiel nach einem Einbruch-Diebstahl maximal ausgezahlt werden. Diese Entschädigungsgrenzen – maximal ein bestimmter Betrag oder ein vereinbarter Prozentsatz der Versicherungssumme – sind unabhängig vom tatsächlichen Wert. Im Schadenfall würde man bei einer beschädigten oder geklauten Wertsache so maximal die Entschädigungsgrenze und nicht den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen.

Zudem kann in der Polizze vereinbart sein, dass, wenn die Wertsachen bei Schadeneintritt nicht in einem vorgeschriebenen Tresor aufbewahrt wurden, noch niedrigere, ebenfalls vertraglich vereinbarte Obergrenzen gelten. Wurde der Wertgegenstand zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines vorgeschriebenen Safes aufbewahrt, sind zum Beispiel Entschädigungsgrenzen in Höhe von maximal 350 Euro für bei einem Einbruch-Diebstahl geklautes Bargeld oder 2.000 Euro für Schmuck möglich. Je nach Polizze können diese auch höher sein oder gegen einen Aufpreis optional erhöht werden.

Sonderpolizzen für besondere Kostbarkeiten

Für besonders wertvolle Stücke, deren Werte die möglichen Entschädigungsgrenzen einer Haushaltspolizze übersteigen, ist auch der Abschluss spezieller Versicherungsverträge möglich. Beispielsweise sind mit einer solchen Spezialpolizze wie einer Schmuck- oder Kunstversicherung nicht nur die tatsächlichen Werte abgedeckt, sondern sie sichert in der Regel auch mehr Risiken als eine Haushaltsversicherung ab.

Derartige Spezialversicherungen gibt es unter anderem auch für Antiquitäten, Pelze sowie für wertvolle Kameraausrüstungen, Musikinstrumente und Elektronikgeräte.

Prinzipiell ist es wichtig, kein schriftliches Schuldbekenntnis abzugeben, ohne dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer dem zustimmt. Anderenfalls könnte dadurch eine Abwehr von möglicherweise doch unberechtigten Forderungen erschwert werden.