Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten nichts sehnlicher als ein eigenes Haustier. Was Eltern beachten sollten, wenn sie diesem Wunsch nachkommen möchten.
8.12.2014 (kunid) Eltern, die ihrem Kind den Wunsch nach einem Haustier erfüllen, übernehmen nicht nur für die artgerechte Haltung des Tieres Verantwortung, sondern auch für Schäden, die es anrichten kann. Während bei einigen Tierarten die private Haftpflichtversicherung, die häufig auch in der Haushaltspolizze enthalten sein kann, die finanziellen Folgen eines solchen Schadens übernimmt, ist bei anderen eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig.
Hund, Katze, Hase, Meerschweinchen – es gibt viele Tierarten, die sich Kinder wünschen. Haustiere bringen zwar viel Freude, doch sie verursachen auch viel Arbeit. Daher sollten Eltern, die ihren Kindern ein Tier schenken möchten, auf alle Fälle die Konsequenzen, die ein derartiges Präsent mit sich bringt, bedenken. Von Kindern unter zwölf Jahren kann man nicht erwarten, dass sie sich selbstständig um ein Tier kümmern können. Möchten Eltern einem jüngeren Kind ein Tier schenken, müssen sie sich daher auch hauptsächlich um die Tierhaltung selbst kümmern.
Erziehungsexperten zufolge, können kleineren Kindern ab vier Jahren jedoch Schritt für Schritt kleinere Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierhaltung, wie Fütterung und Fellpflege, übertragen werden, wenn die Eltern die Einhaltung überprüfen. Doch auch die Tierpflege während der Urlaubszeit sollte gesichert sein, damit der kleine Vierbeiner nicht früher oder später im Tierheim landet.
Die Wahl des passenden Haustiers
Welches Tier als Geschenk infrage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Hunde benötigen beispielsweise einen täglichen Auslauf. Bei Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln müssen hingegen Käfig, Futternapf und Tiertoilette immer sauber gehalten werden. Was man vor einer Anschaffung eines Tieres beachten sollte, zeigt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Ein Tier für daheim“ der Tierschutzombudsstelle Oberösterreich.
Auf dem Webportal des Forschungskreises Heimtiere in der Gesellschaft finden Interessierte diverse Informationen, die bei der Anschaffung eines Haustieres zu beachten sind. Unter anderem zeigt eine Übersichtstabelle je Tierart, ab welchem Kindesalter eine Anschaffung überhaupt sinnvoll ist, wie viel Zeit für die tägliche Tierpflege benötigt wird, und mit welchen laufenden Kosten zu rechnen ist.
Das finanzielle Risiko eines Tierhalters
Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass Haustiere auch Schäden anrichten können, für die sie als Tierhalter aufkommen müssen. Denn Tierhalter haften beispielsweise für alle eventuellen Schäden, die ein Tier anrichtet, wenn sie nicht beweisen können, dass sie für eine erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt haben.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein unangeleinter Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Autounfall. Besonders teuer wird es, wenn Personen durch ein Tier verletzt werden und in der Folge beispielsweise nicht mehr arbeiten können. Schäden, für die ein Tierhalter einstehen muss, lassen sich durch eine passende Haftpflichtversicherung absichern.
Wenn das Haustier einen anderen schädigt
Eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert sein kann, kann je nach Vertragsvereinbarung auch Schäden, die zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere – von der Maus über das Kaninchen bis hin zur Katze – anrichten, abdecken. Allerdings sollte der vorhandene Haftpflichtschutz auch tatsächlich für die jeweilige Tierart zutreffen. Denn in manchen Polizzen sind zwar Kleintiere, nicht jedoch Hunde und/oder Reptilien versichert.
Auf Anfrage ist gegen Aufpreis jedoch oftmals ein Einschluss dieser Tierarten in den Versicherungsschutz beispielsweise als Sondervereinbarung oder ein Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht-Polizze möglich. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass dem Haftpflichtvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro zugrunde liegt, damit im Fall des Falles das Geld reicht, um den Schaden in voller Höhe zu begleichen.