Für wie gut gerüstet die Österreicher die gesetzlichen Vorsorgesysteme halten und wie gut sie sich im Krankheits- oder Pflegefall abgesichert sehen, zeigt eine aktuelle Umfrage.

6.6.2016 (kunid) Laut einer Studie glauben knapp drei Viertel der Österreicher nicht an die ausreichende Absicherung durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung. Konkret gehen die meisten davon aus, dass die gesetzliche Absicherung im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen wird und dass heute bereits eine „Zwei-Klassen-Medizin“ besteht.

70 Prozent der Österreicher glauben nicht an die ausreichende Absicherung durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung. Das besagt eine Umfrage unter knapp 600 Personen, die die Marketmind GmbH in diesem Jahr für einen Versicherer durchgeführt hat.

Keine ausreichende gesetzliche Absicherung

Laut der Erhebung geht die Mehrheit der Befragten, nämlich 68 Prozent, davon aus, dass sie im Pflegefall fremde Hilfe benötigen werden. 21 Prozent glauben dies nicht. Zudem meinen neun von zehn Österreichern, dass die Pflegekosten durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt sind.

28 Prozent sind der Ansicht, dass sich „die medizinische Grundversorgung verbessert hat“. Demgegenüber finden 37 Prozent, dass sie sich verschlechtert hat. Neun von zehn Befragten meinen, dass die Zwei-Klassen-Medizin „bereits heute Realität“ ist.

Wer unabhängig von der Kostenlage der Sozialversicherung und den gesetzlichen Leistungen zum Beispiel eine optimale Kranken- und Pflegebehandlung wünscht, ohne das eigene Budget stark zu belasten, kann jedoch privat vorsorgen. Mit einer privaten Kranken-, Unfall- und/oder Pflegeversicherung lassen sich Kosten, die normalerweise selbst getragen werden müssten, abfedern.

Privat für eine umfassende Absicherung vorsorgen

Je nach Vereinbarung übernimmt die private Krankenversicherung die Mehrkosten für Medikamente und Behandlungen ganz oder teilweise, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Zudem lassen sich oft optional eine freie Arztwahl, Präventionsangebote und Versicherungsschutz im Ausland sowie eine Sonderklasse-Unterbringung und -Behandlung im Spital mitversichern.

Eine private Unfallversicherung gilt im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz in der Regel weltweit und rund um die Uhr. In einer solchen Polizze lässt sich eine Kapitalsumme und/oder eine monatliche Unfallrente vereinbaren, die zur Auszahlung kommen falls ein Unfall zu einer dauerhaften Invalidität führt. Zudem lassen sich häufig auch die Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Rettungs- und Bergeaktionen, die aufgrund eines Unfalles anfallen, absichern.

In einigen privaten Pflegeversicherungs-Polizzen kann eine Pflegegeld- oder Rentenzahlung vereinbart werden, deren Höhe und Auszahlung sich unter anderem danach richten, in welcher Pflegestufe der Versicherte im Pflegefall für das staatliche Pflegegeld eingestuft wird. Mit diesem Geld könnte der betroffene Pflegebedürftige beispielsweise die Kosten für eine notwendige Betreuungskraft bezahlen, denn das staatliche Pflegegeld alleine reicht in der Regel nicht zur Kostendeckung aus.