(kunid) Die Anzahl der Bürger, die hierzulande pflegebedürftig sind und ein Pflegegeld beziehen, ist mit Jahresende 2016 um knapp mehr als ein Prozent auf 450.967 gestiegen. Die Ausgaben waren mit (voraussichtlich) 2,33 Milliarden Euro ebenfalls höher als im Vorjahr. Und auch in Zukunft ist nach einer Analyse der EU-Kommission sowohl bei der Anzahl der Pflegebedürftigen wie auch der Pflegekosten mit einem Anstieg zu rechnen.

Zum Jahresende 2016 bezogen österreichweit 450.967 pflegebedürftige Personen ein staatliches Bundespflegegeld. Gegenüber Ende 2015 ist das eine Zunahme um 1,12 Prozent. Dies geht aus neuen Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger hervor.

Mit einem Anteil von 50,4 Prozent gehörte ziemlich genau die Hälfte der Pflegebedürftigen den Pflegestufen 1 oder 2 an. Ende 2015 waren es noch 51,3 Prozent. Dagegen erhielten 2016 6,5 Prozent aller Betroffenen ein Pflegegeld der höchsten Pflegestufen, nämlich der Pflegestufen 6 und 7. Im Vorjahr waren es noch 5,8 Prozent.

Höhere Lebenserwartung, aber weniger gesunde Lebensjahre als EU-weit

Das Thema Pflege wird auch künftig eine große Rolle spielen, wie aus einem aktuellen EU-Bericht, einer jährlichen Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage der einzelnen Staaten der Europäischen Union (EU) der EU-Kommission, hervorgeht.

Denn die Lebenserwartung ist in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern überdurchschnittlich hoch. Sie liegt für Frauen bei 84, für Männer bei 79,1 Jahren und damit über dem EU-Mittelwert von 83,6 beziehungsweise 78,1 Jahren.

Zugleich liege aber die Zahl der gesunden Lebensjahre in Österreich deutlich unter dem EU-Schnitt: 57,8 Jahre für Frauen und 57,6 Jahre für Männer – gegenüber einem EU-Durchschnitt von 61,8 beziehungsweise 61,4 Jahren. „Diese Zahlen zeigen, dass Österreicher zwar länger leben als der EU-Durchschnitt, dafür aber tendenziell weniger Jahre bei guter Gesundheit sind“, so der Bericht. Das bedeutet, dass aufgrund der steigenden Alterung in der Bevölkerung hierzulande mit noch mehr Pflegebedürftigen gerechnet werden muss.

Zunahme des Pflegegeldaufwands

Die Ausgaben für den Bereich des Bundespflegegeld-Gesetzes beliefen sich 2016 nach vorläufigen Zahlen auf insgesamt 2.384 Millionen Euro. Sie sind damit um etwas mehr als zwei Prozent gewachsen (2015: 2.331 Millionen Euro). 97 Prozent entfielen auf Pflegegeld, eine Million Euro auf Sachleistungen. Verwaltungsaufwand und sonstige Ausgaben werden mit 35 beziehungsweise 36 Millionen Euro beziffert.

Laut EU-Bericht werden die Kosten für die Pflege vermutlich noch erheblich weitersteigen. In Bezug auf die Langzeitpflegekosten im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) liege Österreich zwar im EU-Durchschnitt.

Es sei jedoch eines der Länder mit dem höchsten prognostizierten Anstieg. Im EU-Bericht wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten von 1,4 Prozent des BIP im Jahr 2013 auf 2,7 Prozent im Jahr 2060 verdoppeln werden – ein erwarteter Anstieg um 1,3 Prozentpunkte des BIP gegenüber 1,1 Prozentpunkten im EU-Durchschnitt.

Warum eine individuelle Pflegevorsorge wichtig ist

Nur wer voraussichtlich mindestens sechs Monate wegen eines körperlichen, geistigen oder psychischen Leidens dauerhaft mehr als 65 Stunden im Monat eine Betreuung oder Hilfe benötigt, hat Anspruch auf ein staatliches Bundespflegegeld. Die Höhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, welche sich unter anderem nach dem zeitlichen Pflegebedarf richtet und in sieben Pflegestufen unterteilt ist, ab.

Konkret beträgt die Höhe des aktuellen monatlichen Pflegegeldes für Betroffene in der Pflegestufe 1 157,30 Euro, in Pflegestufe 2 290,00 Euro, in Pflegestufe 3 451,80 Euro, in Pflegestufe 4 677,60 Euro, in Pflegestufe 5 920,30 Euro, in Pflegestufe 6 1.285,20 Euro und in Pflegestufe 7 1.688,90 Euro. Allerdings übersteigen die Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder gar eine Heimunterbringung die Werte des Pflegegeldes oftmals um ein Vielfaches.

Auch das Bundeskanzleramt weist im behördenübergreifenden Webauftritt www.help.gv.at darauf hin, dass die tatsächlichen Pflegekosten die Höhe des Pflegegeldes meist übersteigen. Wer daher sichergehen möchte, dass er im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit finanziell so abgesichert ist, dass er nicht Angehörigen zur Last fällt oder zum Sozialhilfefall wird, kann mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung entsprechend vorsorgen.